Darlehensvertrag widerrufen

Widerrufen Sie ihren Darlehensvertrag

Paukenschlag-Urteil vom 26.03.2020

Mit seinem Urteil vom 26.3.2020 (Rechtssache C-66/19) stellt der EuGH fest, dass nahezu alle in Verbraucherverträgen enthaltene Widerrufsbelehrungen falsch sind!

Unternehmen und Banken müssen bei Vertragsschlüssen über ein Darlehen Verbraucher über ihr gesetzliches Widerrufsrecht sowie die Erteilung bestimmter weiterer Angaben, sog. Pflichtangaben, unterrichten. Geschieht dies nicht, so hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag auch weit nach dem Ablauf der regulären Widerrufsfrist von 14 Tagen noch zu widerrufen.

Der EuGH kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Modalitäten zur Berechnung der Frist klar und prägnant im Vertrag enthalten sein müssen, der deutsche Gesetzgeber diesem Anspruch jedoch nicht nachgekommen ist. Es ist daher zu erwarten, dass auch deutsche Gerichte zu diesem Ergebnis gelangen und Sie ihren Vertrag noch heute widerrufen können!

Gerne überprüfen wir Ihren Vertrag!

Sie haben kein Kostenrisiko, denn die Prüfung erfolgt kostenlos und die Abwicklung erfolgt auf reinem Erfolgshonorar.

Kein Erfolg durch unsere Fachanwälte – keine Kosten. Weder an uns, noch an unsere Fachanwälte müssen Sie ein Honorar bezahlen, wenn der Vetrag nicht abgewickelt, oder zinsverhandelt wird. Wir übernehmen vollumfängliche ALLE Rechtsanwaltskosten ab Mandatsvergabe. Verläuft die Abwicklung ihres Darlehnsvertrag erfolgreich, erhalten wir ein zuvor ausgemachtes Erfolgshonorar, lediglich aus ihrer Zinsersparnis.

Wenn Sie einen Darlehensvertrag ab 2010 abgeschlossen haben, können Sie diesen auch heute noch widerrufen. Lassen Sie völlig kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie Ihr Darlehen widerrufen und von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren können.

Zur Sache:

Unzählige Immobiliendarlehen sind fehlerhaft

Die meisten der von uns geprüften Verträge besitzen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Betroffen sind Verträge, deren Abschluss ab 2010 erfolgte. Darlehensnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Wegen des aktuell niedrigen Zinsniveaus kann man auf diese Weise Tausende Euro sparen. Auch wenn die finanzierte Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung verkauft werden soll oder bereits verkauft wurde, kann man von der aktuellen Rechtsprechung profitieren. Sogar die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann bei einem erfolgreichen Widerruf zurückverlangt werden. Oftmals können direkt die Zinsen mit der bestehenden Bank nachverhandelt werden, sodass Sie nicht unbedingt umschulden müssen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fast nahzu alle Immobilienkreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können widerrufen werden. Voraussetzung ist der Abschluss ab 2010.
  • Sie haben einen teures Darlehen jenseits der aktuellen Niderigzinsen abgeschlossen? Dann können Sie das Darlehen wahrscheinlich immer noch widerrufen und hierdurch tausende von Euro einsparen.
  • Der Widerruf ermöglicht eine „Kündigung“ des laufenden Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung und den Abschluss eines neuen, günstigeren Darlehens.
  • Oder Sie behalten ihr Darlehen bei ihrer finanzierenden Bank und unsere Fachanwälte für Bankenrecht verhandeln ihren Zinssatz neu. Dies spart Ihnen oftmals viele Tausend Euro.

Eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung kann bei erfolgreichem Widerruf zurückverlangt werden.

Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf und füllen unser datenschutzkonformes Formular „Kontakt“ aus. Wir setzen uns binnen 48Std. per Mail mit Ihnen in Verbindung und Sie senden uns ihre Widerrufsbelehrung aus ihrem Darlehnsvertrag zur kostenlosen Erstprüfung zu.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Ihr compare Team