Sharwood Geschädigte

Totalverlust mit Öko-Holzinvest

Frust für Anleger: Totalverlust mit Öko-Holzinvestment

Wer bei der Schweizer Öko-Anlagefirma Sharewood in Balsabäume investiert hat, erleidet Totalverlust. Nun versuchen Anleger, ihre Bäume loszuwerden. Ohne Erfolg.

Vor dem Rundschreiben der Sharewood Switzerland AG aus Zürich haben sich hunderte Öko-Anleger gefürchtet. Vor rund neun Jahren investierten sie insgesamt zwölf Millionen Franken in Balsabäume auf Plantagen in Brasilien. Ende Juli hat nun Sharewood-Chef Peter Möckli die Kunden informiert, dass er «angesichts des gänzlich fehlenden Absatzmarktes» keine andere Möglichkeit mehr sehe, als «das Balsa-Projekt zu stoppen und die Bäume fachgerecht zu zerkleinern und gleich vor Ort in den Boden einzuarbeiten.

Konkret: Sharewood hat sich bei den schnell wachsenden Balsabäumen verspekuliert und keine Abnehmer gefunden. Somit verlieren hunderte Anleger insgesamt zwölf Millionen Franken. Möckli hatte ihnen bis vor kurzem eine Jahresrendite von sechs bis zwölf Prozent in Aussicht gestellt. Nun bekommen sie nicht einmal ihr Geld zurück.

Werbeverbot in Deutschland

Sharewood residiert ausserhalb Zürichs direkt am See. Von hier aus verkaufen Telefonverkäufer Balsa-, Teak- und Eukalyptus-Bäume an Kunden vor allem in der Schweiz, Deutschland und Österreich. 100 Millionen Franken Kundengelder habe Sharewood bisher einkassiert.Der Rendite-Rechner auf der Homepage verspricht für das Hauptgeschäft mit Teakholz Traum-Renditen von sechs bis zwölf Prozent. Aus 31’000 Franken könnten in 20 Jahren 231’000 Franken werden.

Brisantes Urteil des Landgerichts Frankfurt

Das Perfide: Weil die Teakholzverträge lange Laufzeiten haben, kann Sharewood jahrelang fleissig Gelder einsammeln. Denn erst, wenn die Bäume nach zehn bis zwanzig Jahren gefällt werden, werden Anleger wirklich wissen, ob Sharewood mit den Teak-Prognosen genau so krass daneben lag wie beim Balsa.

Brisant: Das Landgericht Frankfurt entschied Ende August in erster Instanz, dass Sharewood einer Anlegerin das gesamte investierte Geld nebst Zinsen komplett zurückzahlen muss. Da bei allen Anlegern grösstenteils die gleichen Vertragsunterlagen gelten, kann dieser Entscheid als Präzedenzfall angesehen werden. Das heisst: Mit dem Urteil, das jetzt publik wird, werden viele Anleger versuchen, ihre Verträge rückabzuwickeln. Das kann zu Liquiditätsschwierigkeiten bei der Sharewood Switzerland AG führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: Peter Basler (SRF)

Hier kommen wir jetzt ins Spiel. Wir übernehmen die Geltendmachung ihrer Ansprüche auf reinem Erfolgsonorar. Sie zahlen lediglich einen minimalen Anteil der Rechtsanwaltskosten. Über 85% der anfallenden Rechtsanwaltskosten übernehmen wir in der Sache ShareWood Switzerland AG für Sie.

Achtung aktueller Nachtrag unsererseits vom 22.11.21:

Mittlerweile hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und einige Verhaftungen, sowie Wohnungsdurchsuchungen angeordnet. Von daher handeln Sie schnell und lassen Sie sich über unsere Fachanwälte vertreten.

 Aktueller Nachtrag vom 01.09.22

Die Firma Sharewood Switzerland AG ist insolvent. Der Geschäftsführer Peter Möckli versucht nun mit der Staatsanwaltschaft zusammenzuarbeiten. Die Insolvenz ist noch nicht eröffnet mangels Maße. Es werden Gelder für die Abwicklung der Plantagen in Brasilien über Rechtsanwaltskanzleien bei den Geschädigten gesammelt, um eventuelle Verkäufe von Grundstücken – sofern vorhanden – vor Ort in Brasilien zu tätigen. Dieses Geld soll dann der Insolvenzmasse zugeführt werden. Nach unserer Ansicht ein mühseliges und äußerst langfristiges Vorgehen.

Sinnvoller erscheint es uns, direkt gegen Geschäftsführer und / oder Vorstände zivilrechtlich vorzugehen. Wenn nämlich heute eine Insolvenzverteilerquote verteilt werden sollte, dann steht diese dem Geschädigten sowieso zu, unabhängig von der zivilrechtliche Vorgehensweise.

Bitte füllen Sie unser Kontaktformular zur Kontaktaufnahme aus, oder rufen Sie uns direkt an. Wir übernehmen alle Rechtsanwaltskosten, abzgl. einer geringen Selbstbeteiligung, für Sie, zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen die Sharwood Switzerland AG.

Im Erfolgsfall bekommen wir ein zuvor ausgemachtes Erfolgshonorar.

Nachdem Sie uns das Kontaktformular ausgefüllt haben setzen wir uns mit Ihnen völlig unverbindlich in Verbindung und erklären Ihnen die weitere Vorgehensweise.

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