Mahn – und Vollstreckungsbescheide zu Unrecht erhalten!

Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden oft vor allem dann beantragt, wenn die Antragsteller:innen damit rechnen, dass ihre Schuldner:innen sich nicht wehren. Sie kommen damit gerade bei den Menschen durch, die sich im Dschungel der Bürokratie nicht gut zurechtfinden. Denn viele dieser Bescheide werden nur deshalb wirksam, weil sich die Empfänger:innen nicht rechtzeitig um die gerichtlichen Briefe gekümmert haben. Werfen Sie Post vom Gericht deshalb nicht einfach weg! Sie tun sich damit keinen Gefallen, sondern machen die Angelegenheit noch schlimmer.

Wenn Sie die Forderung ignorieren droht der Vollstreckungsbescheid

Sollten Sie nicht auf den Mahnbescheid reagieren, kann als zweiter Brief ein Vollstreckungsbescheid folgen. Dies ist Ihre allerletzte Chance, einen Besuch vom Gerichtsvollzieher zu verhindern. Sie können gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Ein Vordruck dafür liegt dem Bescheid aber nicht bei. Sie müssen den Einspruch selbst schreiben und Ihr Brief muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheids beim Gericht ankommen.

Haben Sie auch diese Zwei-Wochen-Frist verstreichen lassen und sich nicht beim Gericht gemeldet, können Sie sich kaum noch wehren. Auch wenn die Forderungen des Gläubigers völlig überzogen sind, kann dieser mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid das Geld durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

Deshalb wenn Sie der Meinung sind, dass dieser Mahnbescheid – nach eingehender Prüfung durch Sie – Ihnen zu Unrecht zugestellt wurde, dann kontaktieren Sie uns bitte möglichst umgehend, so dass wir durch unsere Fachanwälte Ihnen dementsprechend zur Seite stehen können