Timberfarm GmbH – höchste Vorsicht geboten

Finger weg von diesem Investment - holen Sie sich ihr Geld wieder zurück

Insolvenzen wie bei Green Planet, oder jetzt aktuell ShareWood Switzerland AG und wie sie alle heißen, lässt aufhorchen und Angst um sein investiertes Geld ist 
wohl sicherlich auch angebracht. Viele Anleger bezweifeln, ob ihr Geld bei Timberfarm auch sicher angelegt ist und ob die Versprechen der Timberfarm überhaupt zutreffen.
 
Unsere Fachanwälte befassen sich schon mehrere Jahre mit Bauminvestments und wickeln diese auch gegenüber anderen Anbietern wie z.B. Live Forestry für unsere Mandanten ab.
 
Trotz des Umstandes, dass es Timberfarm – wegen fehlendem Verkaufsprosekt – von der BaFin untersagt wurde Werbung zu betreiben, warb die Timberfarm GmbH umfangreich über Callcenter direkt per Kaltaquise -also ohne Genehmigung des Anzurufenden – weiter. Dieses Verhalten zeigt schon das agressive Vorgehen zur Kundenneugewinnung und spiegelt alleine aus dieser Sicht nichts seriöses. Auch das ständige – nach Jahren – abtelefonieren von Altkunden zwecks weiteren Verkaufs ist fragwürdig und hier sollten bereits die Alarmglocken angehen.
 
Nach dem Geschäftsmodell der Timberfarm erwirbt der Anleger die von ihm erworbenen Baume zum Eigentum. Darüber erhält er sogar ein „Baumzertifikat“.
Über GPS kann er dann so seine erworbenen Bäume orten. Ihm wird also vermittelt eine Eigentümerstellung zu haben. Für viele Anleger war das ein ganz wichtiger Aspekt, der ihnen das Gefühl von Sicherheit gibt.

Aber sind Sie wirklich Eigentümer ihrer Bäume?

Für die Verträge der Timberfarm gilt deutsche Recht. So steht es in den allgemeinen Vertragsbedingungen der Timberfarm. Das mag für die schuldrechtlichen Aspekte des Kaufvertrags möglich sein. Dass damit die sachrechtlichen Grundsätze des Staates Panama außer Kraft gesetzt werden, auf dem ja die Kautschukplantage liegt, ist zweifelhaft. Das sagen unsere Fachanwälte. Bei Anwendung des deutschen Rechts ist der Erwerb von Eigentum an den Bäumen wohl nicht möglich. Die Bäume stehen auf fremden Grund und Boden. Der Käufer erwirbt also nicht das Land, auf dem die Bäume stehen, sondern nur die Bäume. Das schließt nach deutschem Recht die Bildung von Eigentum aus. Nach § 94 BGB werden Kautschukbäume mit dem einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, wenn sie nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck mit Grund und Boden verbunden wurden.
 
Im Ergebnis wird man feststellen können, das nach deutschem Recht die Timberfarm jedenfalls die versprochene Leistung auf Übertragung von Eigentum an den von ihr verkauften Bäume wohl nicht erfüllen kann. Für den Erwerber ist aber die Frage der Eigentümerstellung von erheblicher Bedeutung.
 
Wenn Sie noch zu ihrem Investemt – ohne Totalverlust – kommen wollen, dann sehen Sie nicht länger zu, sondern handeln Sie jetzt.
 

Füllen Sie unser Anfrageformular – oben rechts oder unten „Anfrage“ im blauen Kästchen – absolut unverbindlich und kostenfrei aus, oder rufen Sie uns direkt an. Wir übernehmen alle Rechtsanwaltskosten, bis auf eine geringfügige Selbstbeteiligung, welche an der Höhe ihres Investments angelehnt ist.  Im Erfolgsfall bekommen wir ein zuvor ausgemachtes Erfolgshonorar aus der tatsächlich zurückererhaltenen Höhe ihres Investemts. Aber nur im Erfolgsfall.

Wir als 12 jähriger Streitkostenfinanzierer auf dem Markt haben mittlerweile unzählige Fälle von dubiosen Kapitalanlagen abgewickelt.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Ihr compare-Team

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Ihr compare Team