Timberfarm GmbH – höchste Vorsicht geboten

Finger weg von diesem Investment - holen Sie sich ihr Geld wieder zurück

Insolvenzen wie bei Green Planet, oder jetzt aktuell ShareWood Switzerland AG und Life Forestry, lässt aufhorchen und Angst um sein investiertes Geld ist 
wohl sicherlich auch angebracht. Viele Anleger bezweifeln, ob ihr Geld bei Timberfarm auch sicher angelegt ist und ob die Versprechen der Timberfarm überhaupt zutreffen.
 
Unsere Fachanwälte befassen sich schon mehrere Jahre mit Bauminvestments und wickeln diese auch gegenüber anderen Anbietern wie z.B. Live Forestry für unsere Mandanten ab.
 
Trotz des Umstandes, dass es Timberfarm – wegen fehlendem Verkaufsprosekt – von der BaFin untersagt wurde Werbung zu betreiben, warb die Timberfarm GmbH umfangreich über Callcenter direkt per Kaltaquise -also ohne Genehmigung des Anzurufenden – weiter. Dieses Verhalten zeigt schon das agressive Vorgehen zur Kundenneugewinnung und spiegelt alleine aus dieser Sicht nichts seriöses. Auch das ständige – nach Jahren – abtelefonieren von Altkunden zwecks weiteren Verkaufs ist fragwürdig und hier sollten bereits die Alarmglocken angehen.
 
Nach dem Geschäftsmodell der Timberfarm erwirbt der Anleger die von ihm erworbenen Baume zum Eigentum. Darüber erhält er sogar ein „Baumzertifikat“.
Über GPS kann er dann so seine erworbenen Bäume orten. Ihm wird also vermittelt eine Eigentümerstellung zu haben. Für viele Anleger war das ein ganz wichtiger Aspekt, der ihnen das Gefühl von Sicherheit gibt.

Timberfarm / Panarubber – Eigentumsrisiko und rechtliche Bewertung

Eigentumsübertragung an Kautschukbäumen fraglich

Bei Timberfarm-Verträgen gilt deutsches Recht. Das kann für schuldrechtliche Aspekte des Kaufvertrags gelten, nicht jedoch für sachrechtliche Grundsätze in Panama, wo die Kautschukplantagen tatsächlich liegen.
Unsere Fachanwälte stellen klar: Ein Erwerb von Eigentum an den Bäumen nach deutschem Recht ist höchst zweifelhaft.

  • Die Bäume stehen auf fremdem Grund und Boden.

  • Der Käufer erwirbt nur die Bäume, nicht das Land.

  • Nach § 94 BGB werden Bäume mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, wenn sie nicht nur vorübergehend mit Grund und Boden verbunden sind.

Fazit: Timberfarm kann die versprochene Leistung zur Eigentumsübertragung der Bäume vermutlich nicht erfüllen. Für Anleger ist die Frage der Eigentümerstellung entscheidend.

 

Handeln, bevor ein Totalverlust droht

Wenn Sie Ihr Investment schützen und Rückforderungen prüfen lassen möchten, sehen Sie nicht länger zu, sondern handeln Sie jetzt.

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  • Keine Kostenrisiken – wir übernehmen alle Rechtsanwaltskosten bis auf eine kleine Selbstbeteiligung, abhängig von der Höhe Ihres Investments

  • Erfolgsabhängiges Honorarmodell: Sie zahlen nur bei tatsächlicher Rückzahlung

So prüfen Sie Ihre Timberfarm Panarubber-Beteiligung

  1. Anfrageformular ausfüllen – oben rechts oder unten im blauen „Anfrage“-Kästchen

  2. Kontakt auch über WhatsApp möglich – Unsere Fachanwälte prüfen Ihr Investment individuell

  3. Analyse durch Fachanwälte – Risiken, Eigentumsfragen und Rückforderungsoptionen

Wir als 17 Jahre erfahrener Streitkostenfinanzierer haben bereits unzählige Fälle dubioser Kapitalanlagen erfolgreich abgewickelt und befassen uns bereits seit mehr als 5 Jahren mit Timberfarm.

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