Autokredit und Leasingvertrag gewinnbringend widerrufen
Mit dem Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) hat sich der EuGH (Europäische Gerichtshof) erneut dazu erklärt, dass die Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen als Widerrufsinformation rechtsfehlerhaft sind. Inzwischen hat der EuGH mit dem Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187-20) auch die fehlerhaften Pflichtangaben konstatiert.
Faktisch: Nach den Beschlussfassungen des EuGHs sind alle Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkrediten nach dem 10.06.2010, die einen Verweis auf Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB oder unzureichende Angaben zu Verzugszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen und Schlichtungsverfahren zum Inhalt haben, inkorrekt. Es wird geschätzt, dass dies 90 % aller abgeschlossenen Verträge betrifft.
Zwar bleibt der Widerruf auch nach den beiden Entscheidungen des EuGHs kein Selbstläufer und trägt ein gewisses Risiko, dennoch ist derzeit ein günstiger Augenblick, um einen fehlerhaften Autokredit oder Leasingvertrag zu widerrufen.
Was genau passiert bei einem Autokredit Widerruf?
Wenn Sie sich entscheiden, Ihren Autokredit zu widerrufen, wird bei einer erfolgreichen Klage der Kaufvertrag rückabgewickelt. Dies ist möglich, wenn es sich um ein Verbundgeschäft handelt, das heißt, Sie haben Kauf- und Kreditvertrag zusammen abgeschlossen. Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrags wird die Situation wieder hergestellt, wie sie war, bevor Sie das Auto gekauft haben. Das heißt, Sie geben das Auto an die Bank zurück und erhalten im Gegenzug Ihre Anzahlung und alle bisher geleisteten Raten erstattet. Zudem müssen Sie das Darlehen nicht weiter bedienen. Je nachdem, von wann Ihr Vertrag ist, wird das Gericht eventuell eine Nutzungsentschädigung abziehen für die Kilometer, die Sie bereits mit dem Wagen gefahren sind. Ihre Rückzahlung ist aber in der Regel dennoch höher, als der Verkaufspreis, den Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen können. Zudem sprechen immer mehr Gerichte den Verbrauchern auch Zinsen zu.
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