Vivono Wohnungsgenossenschaft eG - vormals GenoBau Zielkauf eG - Insolvenzverwalterin fordert Nachzahlungen
Insolvenzverwalterin Birgit Breiter fordert von Anlegern rückständige Einzahlungen
Wie bereits schon im Jahr 2018 zu erkennen war, dass es bei der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG augenscheinlich schon einige Schwierigkeiten gab.
Zur damaligen Zeit kündigten bereits viele Genossen und somit Anteilsinhaber ihre Mitgliedschaft, da sie nicht mehr von dem Konzept überzeugt waren und siehe da – zwei Jahre später wurde tatsächlich das vorläufige Insolvenzverfahren über die Vivono eG eröffnet.
Wie auch bei der Geno eG ähnelt sich die Vorgehensweise massiv. Unsere Fachanwälte vertreten erfolgreich – seit längerer Zeit – mittlerweile vielzählige geschädigte Geno eG Mitglieder (siehe Link). Auch hier fordert in diesen Fall ein Rechtsanwalt Scheffler – Nachzahlungen – in nicht gerade geringfügigen Summen. Das Kerngeschäft der GENO Wohnbaugenossenschaft bestand damals darin, Anleger für ein Investment in den Bereichen Wohnungsbau und Immobilien zu gewinnen. Ganz ähnlich gestaltet sich auch das Geschäftsmodell der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG.
In dem vorliegenden Fall Vivono fordert die Insolvernzverwalterin Birgit Breiter von Anlegern rückständige Einzahlungen / Zahlungen / Nachzahlungen / Forderungen von Einlagenzahlungen. Insolvenzverwalterin Birgit Breiter behauptet in ihren Schreiben, dass selbst unter der Voraussetzung – das wenn Anleger ihre Anteile im Jahr 2018 gekündigt haben – würde dies nicht zur Beendigung der Mitgliedschaft führen und weiterhin die Verpflichtung zur Einlagenzahlung bestehen.
Ganz so einfach, wie das in diesen Schreiben an die Genossen dargestellt wird, ist die Rechtslage, wie sie von der Insolvenzverwalterin dargestellt wird nicht. Da wir seit mehr als 13 Jahren – als Stretikostenfinanzierer – erfolgreich mit unserer Partnerkanzlei auf dem bundesweiten Markt tätig sind, raten wir Ihnen zeitnah mit uns Kontakt aufzunehmen. Das können Sie völlig unverbindlich über unser Anfrageformular, oder einfach direkt telefonisch.
Wenn auch Sie von einer Nachzahlung / Zahlung betroffen sind, dann übernehmen unsere Fachanwälte die Abwehr ihrer Forderung. Wir – die Fa. compare – sind dabei ihr Streitkostenfinanzierer und übernehmen alle anfallenden Rechtsanwaltskosten in erster Linie außergerichtlich für Sie.
Sie bezahlen lediglich eine einmalige erfolgsunabhängige Selbstbeteiligung in Höhe von 500,00,-€ zzgl. MwSt. und bei abgewehrter Forderung (ganz oder teilweise), ein Erfolgshonorar von 25% zzgl. MwSt. aus der Summe, diese Sie NICHT mehr an die Insolvenzverwalterin Birgit Breiter bezahlen müssen.
Ihr Vorteil über uns ein Rechtsanwaltsmandat zu vergeben liegt auf der Hand:
Keine Anwaltsgebühren / Geschäftsgebühren, die sich generell höher als 500,00€ belaufen würden. Keine Einigungsgebühr bei vergleichsweiser Eingung mit der Gegenseite. Nur im Erfolgsfall zahlen Sie wie bereits erklärt, ein Erfolgshonorar. In dieser Konstellation können Sie davon ausgehen, dass unsere seit mehreren Jahrzehnten erfahrenen Rechtsanwälte alles dafür tun werden, um ihre Zahlung vollständig zu stoppen bzw. abzuwehren. Denn nur dann erhalten wir ein Erfolgshonorar.
Falls Sie ihre Forderung selbst abwehren oder abgewehrt haben – durch einen Widerspruch der Zahlungsaufforderung, dann lassen Sie sich nicht auf einen Vergleich (leicht verringerte Zahlung) oder eine Ratenzahlung ihrer Forderung ein. Unterschreiben Sie nichts, sondern wenden sich am besten direkt an.
Ihr compare-Team
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:
Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!
Ihr compare Team