compare – Ihr Streitkostenfinanzierer für finanzielle Ansprüche und Rückholung von Verlusten
Kurz und klar: Sie haben Geld verloren durch Kapitalanlagen, Immobilien, Versicherungen oder andere Finanzprodukte? Wir holen es Ihnen zurück – ohne Risiko für Sie. Als professioneller Streitkostenfinanzierer arbeiten wir ausschließlich auf Erfolgshonorar. Das bedeutet: kein Erfolg – keine Kosten.
Warum compare? Ihr Partner für außergerichtliche und gerichtliche Lösungen
Wir kombinieren:
langjährige Erfahrung in nahezu allen Rechtsgebieten,
bundesweite Mandantenannahme,
konsequente Vertretung Ihrer Interessen – außergerichtlich, wenn möglich, gerichtlich, wenn nötig.
kein Erfolg – keine Kosten (weder an uns noch an unsere Fachanwälte)
Als Streitkostenfinanzierer tragen wir für Sie das komplette finanzielle Risiko. Sie zahlen nur, wenn wir für Sie ein Ergebnis erzielen – im Rahmen eines prozentualen Erfolgshonorars.
Unsere Schwerpunkte:
Steuerbegünstigte Immobilien
Immobilienbetrug
Beteiligungen
Coachingkosten zurückholen
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Notarhaftung
Private Forderungen
Maklerkostenrückerstattung
Überprüfung von Aktienfonds, geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, etc.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Keine Vorlaufkosten für Sie
Wir übernehmen alle anfallenden Rechtsanwaltskosten vorab – egal ob Vergleich oder Prozess.
Erfolgshonorar statt Gebührenrisiko
Erfolgshonorar statt Gebührenrisiko
Bundesweite Betreuung
Wir arbeiten deutschlandweit mit unseren erfahrenen Fachanwälten zusammen.
Zügige Bearbeitung ohne Zeitverlust
Die meisten Fälle lassen sich außergerichtlich und schnell lösen – ohne jahrelange Gerichtverhandlungen.
Unsere Kernkompetenzen – breit aufgestellt
Wir bearbeiten finanzielle Anspruchssituationen in nahezu allen Fachgebieten:
Auszugsweise:
Steuerbegünstigte Immobilien als Kapitalanlage
Immobilienbetrug & fehlerhafte Vermittlungen
Notarhaftung & Vertragsprüfungen
Kapitalanlagenfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Holzinvestment usw.
Maklerkosten Rückerstattung
Coachingkosten Rückerstattung bei Online – Coachings
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Sonstige finanzielle Schadensfälle mit Rückforderungswert
Verkehrsrecht, Unfallangelegenheiten, Arbeitsrecht und vieles mehr
Fragen Sie einfach ihren Fall bei uns an
Jede dieser Leistungen kann überwiegend über unsere Streitkostenfinanzierung abgewickelt werden – mit dem Ziel ihre Forderungen durchzusetzen.
So funktioniert Ihre Streitkostenfinanzierung
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Kostenfreie Vorprüfung: Sie schicken uns Ihre Unterlagen entweder per Anfragebutton oder per Email.
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Fachanwaltliche Einschätzung: Unsere Experten prüfen Ihre Erfolgsaussichten in der Regel binnen 48 Stunden.
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Übernahme auf Erfolgshonorar: Wir tragen alle Rechtsanwaltskosten vorab.
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Durchführung: Außergerichtlich oder gerichtliche Schritte.
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Abschluss: Sie zahlen nur ein prozentuales Erfolgshonorar, wenn wir Ihr Geld zurückholen.
Diese Struktur stellt sicher, dass Sie kein Kostenrisiko tragen – und dennoch Ihre Ansprüche professionell durchsetzen.
Typische Fallbeispiele - praxisnah erklärt:
Notarhaftung prüfen & Vergleich verhandeln
Liegt der Notarvertrag nicht fristgerecht vor, können daraus Schadensersatzansprüche entstehen. Wir prüfen die Haftung, verhandeln Vergleiche mit dem Notar und tragen sämtliche Kosten als Streitkostenfinanzierer.
(Immobilien) Maklerkostenrückerstattung - zurückholen - selbst nach einem Jahr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer richtungsweisenden Entscheidung (Az. I ZR 159/24) entschieden, dass viele Online – Maklerverträge wegen fehlerhafter Button-Beschriftung („Senden“ statt klarer zahlungspflichtiger Erklärung) rechtsunwirksam sind.
Fehlerhafte Online-Verträge können tausende Immobilieneinkäufer berechtigen, bereits gezahlte Provisionen vollständig zurückzufordern.
Praxis: Kauf über Immobilienportal → Makler-Click → kein eindeutiger „zahlungspflichtig“-Hinweis → Anspruch auf Provisionsrückzahlung; Verjährung 3 Jahre ab Vertragsabschluss.
Und weiter in Sachen Widerrufsbelehrung:
Ein Oberlandesgericht (OLG Celle, Az. 11 U 23/25) hat klargestellt, dass ein Immobilienmakler keinen Provisionsanspruch hat, wenn der Auftrag durch den Kunden nicht in Textform erfolgt ist – das bloße Nutzen der Maklerleistung reicht nicht aus.
Fehlt diese gesetzlich vorgeschriebene Textform (§ 656a BGB), ist der Maklervertrag wirksam nicht zustande gekommen, und bereits gezahlte Provision kann zurückgefordert werden.
Praxisfall: Kein Textauftrag (z. B. keine E-Mail oder unterschriebener Vertrag) – auch wenn der Makler aktiv vermittelte – kein Honoraranspruch.
Das Urteil unterstreicht, wie wichtig formal korrekte Vertragsabschlüsse sind, sonst fällt der Provisionsanspruch ersatzlos weg.
Coachingkosten zurückfordern bei Online Coaching Teilnahme
Viele Online‑Coaching‑Verträge sind nach deutschem Recht nichtig, weil die Anbieter nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügen.
Fehlt diese Zulassung, fällt der Vertrag unter § 7 FernUSG weg – kein wirksamer Vertrag, keine Zahlungsverpflichtung, bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden.
Das gilt unabhängig davon, ob der Vertrag von einem Verbraucher oder einem Unternehmer abgeschlossen wurde.
Praxis: Online‑Coaching gebucht → keine FernUSG‑Zulassung nachweisbar → Vertrag ungültig → Anspruch auf Rückzahlung.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:
Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!
Ihr compare – Team
