Sie haben mit Ihrer Kapitalanlage oder Immobilie viel Geld verloren?

Zeit, es sich zurückzuholen

Sie hatten bei ihrer letzten Kapitalanlage kein gutes Händchen und haben bei einem vermeintlich guten Angebot viel Geld verloren? Oder sind Sie von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Ihrer Renten- oder Lebensversicherung betroffen? Es wird Zeit, dass Sie sich das Geld zurückholen, das Ihnen zusteht. Wir helfen Ihnen dabei! Mit den besten Fachrechtsanwälten an unserer Seite setzen wir uns für Sie ein und fungieren als Streitkostenfinanzierer. Ziel dabei ist es, einen außergerichtlichen beidseitig akzeptablen Vergleich zu erzielen – bei dem Sie als geprellter Kapitalanleger Ihr Geld zurückbekommen. Dafür nehmen unsere Fachanwälte direkten Kontakt mit der gegnerischen Seite auf.

Ziel: Geprellten Kapitalanlegern Ihr Geld zurückholen

Durch unsere langjährige Erfahrung als Streit – und Prozesskostenfinanzierer bei Kapitalanlagen aller Art sind unsere Fachanwälte darauf spezialisiert, auf direktem Wege die Streitverhältnisse zu Ihren Gunsten ins rechte Maß zu bringen – wenn nötig auch vor Gericht. Darüber hinaus verfügen wir über große Erfahrung im Umgang mit steuerbegünstigten Immobilien als Kapitalanlage und alle damit verbundenen Produkte. Dies ist auch der Grund, warum uns so viele Leute vertrauen: Mittlerweile haben wir seit unserem Bestehen mehr als 10.000 außergerichtliche Vergleiche bundesweit erzielen können.

Unsere Schwerpunkte:

Kein Risiko für Sie als Kunde

Für Sie als Kunde ist eine Beauftragung von unserer Dienstleistung mit keinerlei Risiko verbunden. Denn nur im Erfolgsfall geht prozentual ein Erfolgshonorar an uns, aus diesem die Anwälte und unsere Aufwände bezahlt werden. Sollte die außergerichtliche Verhandlung zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche keinen Erfolg haben, zahlen wir für Sie alle angefallenen Rechtskosten und das ganz ohne Wenn und Aber. Und das unterscheidet uns seit über 13 Jahren von allen ähnlichen, leider aber auch vielen dubiosen Dienstleistungsfirmen: Wir erhalten lediglich im Erfolgsfall ein Honorar.

Probleme mit Ihrer Immobilie?

Sie besitzen eine steuerbegünstigte Immobilie als Kapitalanlage, deren Kaufpreis rückblickend viel zu teuer war? Oder bringt Ihre Immobilie viel zu geringe Mieteinnahmen ein? Wenn Ihre Immobilie nur noch einen Bruchteil des damaligen Kaufpreises Wert ist, spricht man von einer sogenannten Schrottimmobilie. Wenn Ihnen von Ihrem damaligen Vermittler eine Wertsteigerung Ihrer Immobilie in kürzester Zeit versprochen wurde oder Ihnen gesagt wurde, dass sich Ihre Immobilie dank Mieteinnahmen oder steuerlichen Vergünstigungen bald von selbst trägt, handelt es sich sogar um Immobilienbetrug. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt tätig werden, und sich mit unserer Hilfe Ihr Geld zurückholen.

Überprüfung der Notarhaftung

In solchen Fällen überprüfen wir zuallererst Ihren Notarvertrag und schauen, ob der Kaufvertragsentwurf Ihnen wirklich 14 Tage vor dem Notartermin vorgelegen hat. Falls nicht, kann nämlich auch der Notar in die Haftung genommen werden. In vielen Fällen konnten wir durch unsere Fachanwälte schon einen Vergleich mit den Notaren erzielen und das ganz im Sinne unserer Mandanten. Viele Notare sind in einer solchen Lage bereit, eine durchaus höhere Vergleichszahlung, die sich gerne mal im fünfstelligen Bereich befindet, zu zahlen. Hintergrund dazu: Eine Meldung bei der Notarkammer über die Nichteinhaltung der 14-tägigen Frist würde dem Notar viel Ärger bescheren, weshalb er sich lieber auf eine Vergleichszahlung einlässt.

Kapitalbindende Lebensversicherung und Rentenversicherung

Doch nicht nur beim Thema Immobilien können wir Ihnen helfen, Ihr Geld zurückzubekommen. Besitzen Sie eine oder mehrere Lebens- oder Rentenversicherungen, die zwischen dem 1. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden? Falls Ihr Vertragsabschluss nämlich in dieser Zeit getätigt wurde, sollten Sie Ihre Verträge unverbindlich und kostenlos von unseren Fachanwälten aus dem Kapital- und Versicherungsrecht überprüfen lassen. Dies betrifft auch gekündigte Lebens- und Rentenversicherungen, die bereits ausbezahlt wurden – denn auch diese können im Nachhinein widerrufen und somit rückabgewickelt werden. Denn auch hier kann es sein, dass Ihnen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Geld, auch Nutzungsentschädigung genannt, zusteht.

Unsere Anwälte werden Ihre Widerrufsbelehrung, Ihre AGBs sowie das Verbraucherschreiben prüfen, ob sich hieraus eine Rückabwicklung begründen lässt. Sollten unsere Anwälte zu dem Schluss kommen, dass Ihr Versicherungsvertrag anfechtbar bzw. widerrufbar wäre, so würden wir die kompletten anfallenden Rechtsanwaltskosten erfolgsunabhängig zur Rückabwicklung Ihrer Verträge übernehmen.

Fazit: Sie erhalten i.d.R. weitaus mehr Geld zurück, als wenn Sie Ihre Versicherung kündigen und sich die Rückkaufwerte auszahlen lassen. Auch wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, so zehren die weiterlaufenden Verwaltungs- und Vertriebskosten an Ihrem eingezahlten Kapital, sodass am Ende der Laufzeit oftmals weniger herauskommt, als Sie einbezahlt haben. Zudem müssen Sie die Auszahlung Ihrer Lebensversicherung i.d.R. nachgelagert versteuern. Sofern es sich hier nicht um einen steuerfreien Vertrag handelt.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

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