Geno Wohnbaugenossenschaft

Geno eG fordert Nachzahlung über Insolvenzverwalter

Seitens des Verbraucherschutzes wurde Kritik an dem Konzept von Genotec geäußert, da u. a. befürchtet werden müsse, dass der Kunde schlimmstenfalls weder Wohnraumnutzung noch Eigentum erhält, sondern stattdessen seine Kapitaleinlage teilweise oder ganz verliert. Angesichts dessen, dass andere Genossenschaften Jahrzehnte benötigten um hohe Mitgliederzahlen zu erreichen, schätzte im Jahr 2006 die Zeitschrift Finanztest die Planungen als unrealistisch ein.

Nun genau dieser Fall ist wie bereits prognostiziert eingetreten. Schlimmer sogar –

Plötzliche Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter

RA Scheffler als Insolvenzverwalter über das Vermögen der GENO Wohnbaugenossenschaft eG forderte – für unsere Mandanten völlig überraschend – im September 2019 von ihm rückständige Zahlungen aus einem Genossenschaftsbeitritt bzw. Nachzahlungen.

Wir als Streitostenfinanzierer geben den Geschädigten der Geno eG die Möglichkeit, ohne großes Kostenrisiko die Nachzahlung / Nachforderung vom Insolvenzverwalter erfolgreich abzuwehren. In vorliegenden Fällen ist dies bereits schon passiert und es kamen bisher keine neuen Forderungen auf unsere Mandanten zu.

Bahnbrechendes klageabweisendes Urteil durch unsere Partnerkanzlei am 09.09.2022 erzielt. Die Klage de Insolvenzverwalters Schefflers wurde vollständig abgewiesen.Hierbei ging es um eine Nachzahlung von 9500,-€. Unser Mandant musste somit keine Nachzahlung mehr leisten. Das sind natürlich die besten Voraussetzungen für zukünftige Mandanten.

Wir als 12jähriger Streitkostenfinanzierer übernehmen alle anfallenden Rechtsanwaltskosten für Sie und Sie als Geschädigter zahlen lediglich eine einmalige Bearbeitungspauschale von 500,00,-€ zzgl. MwSt.

Bei erfolgreicher – ganz oder teilweise – Abwehr der Nachforderung / Nachzahlung, erhalten wir zusätzlich als Erfolgshonorar 25% zzgl. MwSt. aus der Summe, diese der Geschädigte (also Sie als Mitglied der Geno eG) NICHT mehr bezahlen muss.

VERLAUFEN DIE AUSSERGERICHTLICHEN VERHANDLUNGEN MIT DEM INSOVENZVERWALTER FRUCHTLOS UND SIND OHNE ERFOLG GEKRÖNT, ZAHLEN WIR ALLE ANGEFALLENEN RECHTSANWALTSKOSTEN FÜR SIE > „Ohne Wenn und Aber“

Lediglich im Erfolgsfall erhalten wir wie bereits erwähnt 25% zzgl. MwSt. aus der abgewehrten Summe, diese Sie als Geschädigter nicht mehr bezahlen müssen. Sie haben somit ein minimales Kostenrisiko über maximal 500,-€ zzgl. 19% MwSt. und nicht gleich eine komplette Geschäftsgebühr / Streitgebühr, wie bei Rechtsanwälten.

Von daher können Sie sicher gehen, dass unsere Rechtsanwälte logischerweise auf Erfolgsergebnisse getrimmt sind, denn ohne Erfolg verdienen wir alle nichts.

Einfach Kontakt aufnehmen über unser Kontakformular auf dieser Seite. Wir schicken Ihnen zeitnah und völlig unverbindlich die Informationen zu, diese Sie für eine eventuelle Mandatsvergabe auf Erfolgsbasis benötigen. Selbstverständlich arbeiten für uns bundesweit renommierte Fachanwälte.

Ihr compare-Team

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Ihr compare Team