Maklerprovision zurückholen

Maklerprovision zurückholen – gezahlte Maklerkosten rechtlich prüfen und zurückfordern

Viele Immobilienkäufer haben beim Kauf einer Immobilie eine Maklerprovision gezahlt, obwohl dafür rechtlich keine wirksame Grundlage bestand. Aktuelle BGH-Urteile, insbesondere zur sogenannten Buttonlösung und zum verpflichtenden Anzeigebutton, eröffnen heute in vielen Fällen die Möglichkeit, eine gezahlte Maklerprovision zurückzufordern.

Insbesondere auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Maklerverträgen eröffnen regelmäßig ein nachträgliches Widerrufsrecht. Wurde die Maklerprovision bereits gezahlt, ist eine Rückabwicklung möglich – wurde sie noch nicht gezahlt, wird sie rechtlich nicht zur Zahlung fällig.

Wir prüfen für Sie, ob Ihre gezahlte Maklerprovision rückforderbar ist und setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch – auf Erfolgsbasis und ohne Kostenrisiko für Sie.

Maklerprovision zurückfordern – wann ist das möglich?

Eine Rückforderung der Maklerprovision kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Maklervertrag rechtlich unwirksam ist. Das ist häufiger der Fall, als viele Käufer vermuten.

Typische Ansatzpunkte für eine Rückforderung der Maklerprovision sind:

  • fehlende oder fehlerhafte Buttonlösung beim Online-Maklervertrag

  • kein ordnungsgemäßer Anzeigebutton mit eindeutiger Zahlungspflicht

  • Verstöße gegen das Fernabsatzrecht

  • unklare oder unwirksame Provisionsvereinbarungen

  • Formfehler im Maklervertrag

  • fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung

In diesen Fällen kann die gezahlte Maklerprovision ganz oder teilweise zurückverlangt werden – auch nach Abschluss des Immobilienkaufs.

Warum Sie Ihre Maklerprovision prüfen sollten

Immobilienkäufe führen oft zur Zahlung sehr hoher Maklerprovisionen. Doch nur wenn ein Maklervertrag rechtlich wirksam geschlossen wurde, darf der Makler Provision verlangen. Aufgrund aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur so genannten Buttonlösung und Anforderungen an einen klaren Anzeigebutton können viele Maklerverträge unwirksam sein – und die gezahlte Provision zurückgeholt werden.

Die Rückforderung richtet sich insbesondere an private Käufer, die ihre Provision bereits bezahlt haben und prüfen möchten, ob ein Rückforderungsanspruch besteht.

BGH-Urteile, Buttonlösung und der Anzeigebutton

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Maklerverträge, die online abgeschlossen wurden, strengen gesetzlichen Anforderungen unterliegen.

Die Buttonlösung beim Maklervertrag

Besonders relevant ist die sogenannte Buttonlösung. Danach muss bei einem Online-Maklervertrag ein klar beschrifteter Anzeigebutton vorhanden sein, der eindeutig darauf hinweist, dass der Verbraucher eine zahlungspflichtige Leistung beauftragt.

Fehlt dieser Button oder ist der Anzeigebutton falsch beschriftet, kann der Maklervertrag unwirksam sein. In solchen Fällen besteht häufig ein Anspruch auf Rückzahlung der Maklerprovision.

Viele Immobilienkäufer haben deshalb heute die Möglichkeit, ihre Maklerprovision nach BGH-Urteil zurückzufordern.

Maklervertrag unwirksam – Provision trotz Vertrag zurückholen

Auch wenn ein Maklervertrag unterschrieben wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass die Maklerprovision rechtlich geschuldet ist.

Häufige Gründe für einen unwirksamen Maklervertrag

  • fehlerhafte oder fehlende Buttonlösung

  • Online-Abschluss ohne ordnungsgemäßen Anzeigebutton

  • fehlende Pflichtinformationen nach Fernabsatzrecht

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • formale Mängel im Maklervertrag

In diesen Fällen ist eine Rückabwicklung des Maklervertrags möglich. Die gezahlte Maklerprovision kann dann zurückgefordert werden.

Maklerkosten zu hoch oder ungerechtfertigt gezahlt?

Viele Käufer empfinden die gezahlten Maklerkosten als zu hoch oder ungerechtfertigt. Entscheidend ist jedoch nicht das subjektive Empfinden, sondern die rechtliche Wirksamkeit des Maklervertrags.

Wir prüfen für Sie:

  • ob die Maklerprovision rechtlich geschuldet war

  • ob formale Fehler im Maklervertrag vorliegen

  • ob eine Rückforderung der Maklerkosten möglich ist

  • ob die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sind

Diese Prüfung erfolgt strukturiert und auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung.

Maklerprovision zurückholen – ohne Kostenrisiko

Die Rückforderung der Maklerprovision erfolgt bei uns ausschließlich auf Erfolgsbasis.

Ihr Vorteil

  • keine Vorkosten

  • kein Kostenrisiko

  • keine Zahlung bei Misserfolg – weder an uns noch an unsere Fachanwälte

Erst wenn Ihre Maklerprovision erfolgreich zurückgeholt wird, fällt ein erfolgsabhängiges Honorar an. Kein Erfolg – keine Kosten.

So läuft die Prüfung Ihrer Maklerprovision ab

Schritt 1: Unterlagen einreichen

Sie übermitteln uns die relevanten Unterlagen wie Maklerrechnung, Widerrufsbelehrung (falls überhaupt vorhanden), eventuell E-Mailverkehr.

Schritt 2: Rechtliche Prüfung

Wir prüfen den Maklervertrag rechtlich, insbesondere im Hinblick auf die widerrufsbelehrung und Anzeigebutton.

Schritt 3: Einschätzung Ihres Falls

Sie erhalten eine unverbindliche klare und realistische Einschätzung zu Ihren Rückforderungsmöglichkeiten binnen 48Std. 

Schritt 4: Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Bei positiver Prüfung setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten. Wenn Sie das wünschen.

Maklerprovision zurückfordern – jetzt prüfen lassen

Wenn Sie eine Maklerprovision gezahlt haben, oder besser noch nicht bezahlt haben, lohnt sich eine rechtliche Prüfung in vielen Fällen. Gerade bei Online-Maklerverträgen bestehen häufig Rückforderungsansprüche aufgrund fehlerhafter Buttonlösung oder unwirksamer Vertragsgestaltung.

Lassen Sie jetzt prüfen, ob Sie Ihre Maklerprovision zurückholen können – professionell, rechtssicher und ohne Kostenrisiko.

Jetzt prüfen lassen: Maklerprovision zurückholen

Viele Immobilienkäufer sind mit den Feinheiten der Buttonlösung, den Anforderungen an den Anzeigebutton, oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung während des Kaufvorgangs und der aktuellen Rechtsprechung des BGH nicht vertraut. Genau hier setzen wir an.

Lassen Sie jetzt prüfen, ob Sie Ihre Maklerprovision zurückfordern können – professionell, rechtssicher und ohne finanzielles Risiko.

Nutzen Sie unser Anfrageformular oder kontaktieren Sie uns direkt per Mail oder Telefon. oder WhatsApp

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

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