Maklerprovision zurückfordern - oder erst gar nicht bezahlen
Eine Immobilie zu finden oder zu verkaufen ist ohne Weg über einen Makler oftmals nur schwer möglich. Für den Fall des erfolgreichen Verkaufs oder Erwerbs fallen hierfür jedoch meist sehr hohe Provisionen an. Diese Provision können Sie sich möglicherweise zurückholen.
Bereits mit Urteil vom 14.03.2019 (Az. I ZR 134/18) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung dazu bestätigt, dass ein Makler nur für den Fall eine Vermittlungsprovision verlangen darf, dass der zugrundeliegende Maklervertrag auch wirksam ist.
Wer sein Maklerhonorar zurückfordern oder diese Gebühr gar nicht erst bezahlen möchte, muss den mit dem Makler vereinbarten Vertrag widerrufen. Um diesen Widerruf durchzusetzen, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise müssen die Kunden unbedingt als private Verbraucher auftreten. Dann kann die Klientel bei Vertragsabschluss von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweilige Vertragspartei die Immobilie selbst vermietet oder bewohnt. Allerdings dürfen die Privatpersonen auch keine professionellen Dienstleister sein, die gewerblich Immobilien vertreiben.
Viele solcher Maklerverträge enthalten jedoch keine wirksame Widerrufsbelehrung, sodass Sie Ihren Maklervertrag möglicherweise noch heute widerrufen können!
Voraussetzungen hierfür sind, dass Sie als Verbraucher, also nicht in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit gehandelt haben, der Vertrag mit dem Makler ohne persönlichen Kontakt zustande gekommen und die Widerrufsinformation fehlerhaft ist. Allerdings ist hier schnelles Handel erforderlich: wenn seit Abschluss des Maklervertrages 12 Monate und 14 Tage vergangen sind, erlischt diese Chance des Widerrufs (§ 356 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Falls Sie also ein Immobilie vor kurzem gekauft, oder sogar rückwirkend vor knapp einem Jahr über einem Makler / und oder Maklerportal erworben haben und ihre Maklerprovision bereits bezahlt, oder diese noch nicht bezahlt haben, so kontaktieren Sie uns direkt über unser Anfrageformular völlig unverbindlich und kostenfrei.
Unsere Fachanwälte prüfen ihren Maklervertrag nebst Mailverlauf und wir stellen Ihnen binnen 48 Stunden absolut unverbindlich das Erstprüfungsergebnis – zum möglichen Widerruf ihres Maklervertrags – zur Verfügung.
Sollten Sie dann Interesse an einer Abwicklung auf Erfolgsbasis haben, so unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zur vollständigen Kostenübernahme der anfallenden Rechtsanwaltskosten für Sie.
Lediglich im Erfolgsfall erhalten wir ein prozentuales Erfolgshonorar aus der Höhe der zurückgeholten Maklerprovision, oder aus der abgwehrten – also noch nicht bezahlten Maklerprovision.
Haben wir keinen Erfolg, so fallen auch keine Kosten an. Weder bei unseren Fachanwälten, noch bei uns direkt.
Kein Erfolg – keine Kosten. Ohne Wenn und Aber.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung und wollen Sie diese dafür einsetzen, so halten selbstverständlich unsere Fachanwälte die Deckungsanfrage bei ihrer Versicherung. Übernimmt ihre Rechtsschutzversicherung alle Kosten, so fällt selbstverständlich kein Erfolgshonorar an. Lehnt ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme ab, so übernehmen wir das Mandant auf Erfolgsbasis.
Sie haben kein Kostenrisiko. Das zeichnet uns seit mer als 13 Jahren – mit weitaus über 10 000 abgewickelten Fällen aus.
Wollen Sie das Anfrageprozedere abkürzen, so schicken Sie uns nachfolgende Unterlagen (soweit vorhanden) an folgende Mailadresse:
Maklervertrag, Mailverlauf mit dem Makler und / oder dem Maklerportal (wie z.B. Immowelt, Immoscout etc.) Expose, Rechnung.
Wir antworten Ihnen unverbindlich binnen 48 Stunden und teilen Ihnen per Mail mit, ob ein Widerruf ihres Maklervertrags möglich ist. Sie können dann entscheiden, ob wir den Vertrag angehen sollen.
Gerne können Sie uns auch direkt anrufen, oder per WhatsApp kontaktieren:
Ihr compare-Team
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!
Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:
Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!
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