EuGH Urteil ebnet Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen
Mit dem Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) hat sich der EuGH (Europäische Gerichtshof) erneut dazu erklärt, dass die Widerrufsbelehrungen in Verbraucherkreditverträgen als Widerrufsinformation rechtsfehlerhaft sind. Inzwischen hat der EuGH mit dem Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20 und C-187-20) auch die fehlerhaften Pflichtangaben konstatiert. Faktisch: Nach den Beschlussfassungen des EuGHs sind alle Widerrufsbelehrungen von Verbraucherkrediten …
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