Zu schnell gefahren, zu geringer Abstand, bei Rot über die Ampel gefahren, mit dem Handy
telefoniert?
Zur Täterschaft
Sofern Sie direkt von der Polizei angehalten wurden, besteht natürlich an Ihrer Identität kein
Zweifel.
Im Regelfall ermittelt die Polizei anhand Ihres Kennzeichens den Halter. Als solcher wird der Halter dann angeschrieben und aufgefordert, Angaben zur Person des tatsächlichen Fahrers zu tätigen und sich auch dahingehend zu erklären, ob der vorgeworfene Verstoß zugegeben wird.
Wichtig für Sie ist, dass Sie weder sich selbst noch verwandte oder verschwägerte Personen belasten müssen. Es ist aber bereits in diesem Stadium des Verfahrens sinnvoll, sich mit einem unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen.
Der Tatvorwurf
Was den eigentlichen Vorwurf angeht, so erhalten unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte und können eine erste Einschätzung dahingehend vornehmen, ob es sinnvoll ist, beispielsweise die Messung anzugreifen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so haben Sie auch schon außerhalb der Hauptverhandlung die Möglichkeit, die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.