Online-Coachingkosten rückfordern – Holen Sie sich ihr Geld zurück

Online Coaching-Geld zurückfordern - Wir prüfen ihre Rückzahlungsansprüche

Kostenlose rechtliche Erstprüfung - kein Kostenrisiko - Erfolgshonorar

Wir prüfen Rückforderungsansprüche aus Online-Coachings, Strategie-Beratungen und digitalen Programmen. Auch bei 1:1-Zoom-Calls, nicht erbrachten Leistungen oder verweigerter Rückzahlung. Ziel ist stets die vollständige Rückzahlung Ihres investierten Geldes.

Wir prüfen Ihre Rückforderung – schnell, rechtlich geprüft, ohne Risiko

Unsere Partnerfachanwälte übernehmen die rechtliche Prüfung Ihres Coachingvertrags und prüfen Ihre Rückforderungsansprüche, z. B. bei 1:1-Zoom-Calls, digitalen Programmen oder Strategie-Beratungen. Auch das Fernunterrichtsgesetz wird bei der Bewertung berücksichtigt.
Sie zahlen nur im Erfolgsfall – kein Risiko für Sie. Selbst kleinere Beträge, wie 2.200 € oder weniger, werden professionell geprüft und mit in die Mandatsbearbeitung aufgenommen.

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr, sowie per Email, oder WhatsApp:

So einfach geht’s

  • Anfrage-Formular ausfüllen: Oder Ihre Unterlagen per Email an uns senden

  • Prüfung durch Experten: Wir prüfen Ihre Rückforderung rechtlich und prüfen die Erfolgsaussichten

  • Verhandlung / Vergleich: Wir setzen Ihre Ansprüche professionell gegenüber dem Anbieter durch

  • Rückzahlung erhalten: Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihr Geld vollständig zurück, ggf. anteilig im Vergleich

Bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich unterstützt

Wir haben bereits vielen Mandanten die gezahlten Honorare aus hochpreisigen Online‑Coaching‑Programmen zurückgeholt – nicht nur aus klassischen 1:1 Zoom‑Calls, sondern aus sämtlichen digitalen Schulungs‑ und Trainingsformaten, bei denen strukturierte Wissensvermittlung im Mittelpunkt steht: etwa Trading‑Programme & Mentoring‑Reihen, „Wie werde ich erfolgreich?“‑Kurse, Geld‑ und Finanzbildungs‑Programme, Selbstmanagement‑ oder Persönlichkeitsentwicklungskurse, Fitness‑ oder Business‑Mentoring, Videolektionen mit Hausaufgaben, Gruppen‑Calls und kontinuierlichen Lern‑ oder Lernerfolgskontrollen. Viele dieser Angebote werden online abgewickelt, ohne dass eine gesetzlich erforderliche Fernunterrichtszulassung vorliegt – und genau hier setzt unser Ansatz an.

Dank unserer fokussierten Fallanalyse, langjähriger Expertise und der verlässlichen juristischen Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachanwälten nutzen wir die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) konsequent: Viele Online‑Coaching‑Verträge sind nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (§ 12 FernUSG) rechtlich angreifbar oder sogar nichtig, wenn eine behördliche Zulassung für das vermittelte Lernformat fehlt. In diesen Fällen lassen sich bereits gezahlte Entgelte systematisch zurückfordern – unabhängig davon, ob es sich um klassische Zoom‑Coachings, umfangreiche Video‑Bibliotheken, strukturierte E‑Learning‑Module oder hybride Programme handelt.

Wir bündeln Ihren Anspruch, prüfen Ihre Unterlagen professionell und setzen Ihre Rückforderungsrechte durch – für eine maximale Durchsetzung Ihrer Ansprüche und eine seriöse, lösungsorientierte Ergebnispolitik.

Aktuelle Rechtsprechung: BGH stärkt Ihre Rückforderungsansprüche

Die obersten Gerichte in Deutschland haben zuletzt klar gestellt: Digitale Coaching-Programme ohne staatliche Zulassung sind rechtlich angreifbar. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann ein Online-Coachingvertrag nichtig sein, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz verfügt. In solchen Fällen hat der Coach keinen Anspruch auf sein Honorar und gezahlte Beiträge können zurückgefordert werden – auch bei hohen Beträgen.

Diese Entscheidung sorgt für eine grundlegende Neubewertung vieler Online-Coachings:

  • Digitale Formate über Zoom, Videocalls oder Online-Plattformen fallen unter das Fernunterrichtsgesetz

  • Fehlt die behördliche Zulassung, ist der Vertrag nichtig und Rückzahlung möglich

  • Betroffene können bereits geleistete Zahlungen zurückfordern und weitere Zahlungen stoppen

Häufige Fragen

  • Kann ich auch kleinere Beträge zurückfordern?
    Ja, auch Beträge ab 1500 € prüfen wir und nehmen sie mit in die Mandatsbearbeitung.

  • Was passiert, wenn der Anbieter insolvent ist?
    Wir prüfen alle Optionen, inklusive Vergleichsverhandlungen und rechtlicher Alternativen.

  • Muss ich vorab bezahlen?
    Nein, Sie zahlen nur bei Erfolg. Kein Risiko für Sie.

  • Welche Unterlagen brauche ich?
    Vertrag, Name des Anbieters, Zahlungsbelege, eventuellen Schriftverkehr und falls vorhanden Screenshots 

  • Wenn die Kursgebühr auf Veranlassung der Coaching-Firma über ein Bankinstitut finanziert wurde (häufig Klarna oder PayPal etc.), kommen auch Ansprüche gegen die Bank in Betracht

Jetzt Rückforderung prüfen lassen

Profitieren Sie von der aktuellen Rechtsprechung und prüfen Sie Ihre Ansprüche nach dem BGH-Urteil. Sie zahlen nur im Erfolgsfall – kein Risiko.

Füllen Sie die Unterlagen einmalig aus – wir kümmern uns um den Rest.

Ihr compare – Team