Die Sonne scheint 2.600 Stunden jährlich in Kroatien…“, „Risikolose Kapitalanlage bei garantierter Rendite…“
Ist Ihnen dieser oder ein ähnlicher Satz bereits begegnet, bevor Sie ihre Lebens- oder Rentenversicherung verkauft haben, um den Kaufpreis im Anschluss direkt in vermeintlich gewinnbringende Anlagen zu investieren?
Altersvorsorge, die unkompliziert klingt, aber teuer enden kann…
Ob eine Anlage in Photovoltaikanlagen in Deutschland oder einem sonnenreichen Land wie Kroatien oder aber die Vergabe von Nachrangdarlehen, immer steht im Vordergrund der Verkauf Ihrer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung. Ganz bequem alles aus einer Hand.
Nach wenigen Monaten dann die Überraschung: die Investitionsfirma ist insolvent.
Sie sind nicht der einzige Anleger, der sich statt einer monatlichen Rendite am Ende dem Verlust seiner gesamten Investition gegenübersieht.
Mit einem Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 21.03.2018 ist unseren Spezialisten im Bereich des Kapitalanlagerechts ein weiterer Erfolg gelungen.
Dem klagenden Anleger wurde seine investierte Summe in Höhe von 20.112,25 € vom zuständigen Gericht zugesprochen.
Der Kläger hatte seine Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung verkauft und alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte und Ansprüche an die Beklagte abgetreten. Die Beklagte wiederum kündigte die Versicherung und stellte den Rückkaufswert von 18.709,07 € (abzüglich einer sog. „Bearbeitungsgebühr“ von 1.403,18 €) direkt einer Gesellschaft zur Verfügung, die vermeintlich in Photovoltaikanlagen investierte.
Als die Investitionsgesellschaft Insolvenz angemeldet hatte, war jedoch keine Masse mehr vorhanden, der Verbleib sämtlicher Gelder unbekannt.
Dem Kläger war von Anfang an die Sicherheit der Anlage versprochen, auf keinerlei Risiken hingewiesen worden. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung aufgrund Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungs- sowie das Kreditwesengesetz, da die Beklagte über keine Erlaubnis hierzu verfügt hatte.
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