Der vorzeitige Ausstieg aus dem Darlehensvertrag kann teuer sein- muss er aber nicht. Wer seinen Darlehensvertrag vorzeitig beendet, sieht sich regelmäßig nicht nur der Rückzahlung des restlichen Darlehensbetrages, sondern darüber hinaus einer kostspieligen Vorfälligkeitsentschädigung ausgesetzt.
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Haben Sie eine Immobilienfinanzierung bei einer Bank abgeschlossen und wollen diese vor Ende der Sollzinsbindung kündigen oder zurückzahlen? Dann wird Ihre Bank vermutlich die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung einfordern. Diese Entschädigung soll den nicht vorgesehenen Zinsverlust der Bank ausgleichen.
Dürfen Banken eine solch hohe Entschädigung für die vorzeitige Rückzahlung verlangen?
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, jedoch muss Ihr Darlehensvertrag nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung enthalten. Außerdem müssen diese Angaben vollständig, klar, prägnant, verständlich und genau sein. Entscheidend ist dabei nicht die Sicht eines Rechtsanwaltes, sondern eines durchschnittlichen Verbrauchers.
Wer nach dem 21.03.2016 einen Immobiliardarlehensvertrag abgeschlossen hat, für den haben wir gute Neuigkeiten:
Mit Urteil vom 01.07.2020 hat das OLG Frankfurt am Main (Az. 17 U 810/19) entschieden, dass die oben genannten Voraussetzungen in einem Darlehensvertrag der Commerzbank nicht erfüllt waren.
Das Ergebnis: der dortige Darlehensnehmer erhielt seine vollständige Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 22.000,00 Euro zzgl. Zinsen zurück.
Kann ich eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern?
Sie haben auch eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt für einen abgelösten Darlehensvertrag aus dem Zeitraum nach dem 21.03.2016? Sollte Ihr Darlehensvertrag Fehler enthalten haben, können wir Ihr Geld nebst Zinsen für Sie zurückholen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.