Life Forestry Switzerland AG

Life Forestry Konkurs - was nun ?

Aktuelle Entwicklung: Neue Schreiben der Life Forestry – Einordnung und klare Handlungsempfehlung

In den letzten Tagen wurden Kapitalanleger der Life Forestry Switzerland AG durch ein Rundschreiben des ehemaligen Verwaltungsrats Lambert Liesenberg kontaktiert.

Darin wird mitgeteilt, dass das Konkursverfahren mangels Aktiva eingestellt wurde und die Gesellschaft nunmehr ausschließlich liquidiert werden darf. Gleichzeitig wird den Anlegern ein neues Modell vorgeschlagen: Über eine neu gegründete Gesellschaft („LFS Bewirtschaftungs AG“) unter Leitung des ehemaligen Büroleiters Patrick Huber soll die Bewirtschaftung der Teakflächen fortgeführt werden – angeblich zu unveränderten Konditionen und ohne zusätzliche Kosten.

Diese Darstellung bedarf einer klaren und nüchternen Einordnung:

  1. Die Life Forestry Switzerland AG ist wirtschaftlich gescheitert. Die Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse bedeutet gerade nicht eine Gesundung des Unternehmens, sondern bestätigt im Gegenteil die fehlende Substanz.
  2. Mit der Konkurseröffnung ist der ursprüngliche Bewirtschaftungsvertrag rechtlich erloschen (Art. 405 OR). Es existiert somit keine belastbare Grundlage mehr für die Fortführung des ursprünglichen Geschäftsmodells.
  3. Das nun präsentierte Konstrukt einer „Weiterbewirtschaftung“ über eine neue Gesellschaft stellt aus unserer Sicht in erster Linie einen Versuch dar, Anleger zeitlich zu binden und von der konsequenten Durchsetzung ihrer Ansprüche abzuhalten.
  4. Besonders kritisch ist, dass hierfür aktiv die Einwilligung zur Weitergabe personenbezogener Daten eingeholt wird – ein Schritt, der faktisch den Einstieg in ein neues Vertragsverhältnis bedeutet, ohne dass die Altansprüche geklärt sind.

Unsere klare Position:

Die angebotene „Fortführung“ des Investments ist kein Ersatz für bestehende Rückzahlungsansprüche. Es handelt sich vielmehr um eine strategische Verschiebung des Problems in die Zukunft – mit ungewissem Ausgang.

Entscheidend ist: Ihre Ansprüche bestehen unabhängig davon fort, ob Ihnen eine Weiterbewirtschaftung angeboten wird oder nicht.

Wer jetzt untätig bleibt oder sich auf neue Vertragskonstruktionen einlässt, riskiert, wertvolle Zeit zu verlieren und seine rechtliche Position zu schwächen.

Unsere Handlungsempfehlung:

Jetzt ist der Zeitpunkt, strukturiert und konsequent die Rückabwicklung bzw. Schadensersatzansprüche zu verfolgen. Parallelangebote oder neue Modelle ändern nichts an der haftungsrechtlichen Ausgangslage.

Wir haben bereits damit begonnen, Verantwortliche – auch auf persönlicher Ebene – in die Haftung zu nehmen und entsprechende Forderungen geltend zu machen.

Fazit:

Lassen Sie sich durch neue Versprechungen nicht von der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche abbringen. Entscheidend ist nicht, was in Aussicht gestellt wird – sondern was rechtlich durchsetzbar ist.

Life Forestry Schweiz – Insolvenz / Konkurs & Ihre Rechte als Anleger

                              Life Forestry Switzerland AG – Insolvenz bestätigt

Die Life Forestry Switzerland AG, ehemals Anbieterin von Teakholz‑Investments in Costa Rica, Ecuador und weiteren Plantagenprojekten, befindet sich seit 2025 im Konkurs und in Liquidation. Das zuständige Kantonsgericht von Nidwalden eröffnete das Konkursverfahren mit Wirkung ab dem 19. November 2025. Wegen fehlender Aktiven wurde das Verfahren am 8. Januar 2026 mangels Masse eingestellt. Anleger und Gläubiger müssen daher davon ausgehen, dass die Gesellschaft aktuell zahlungsunfähig ist und keine reguläre Befriedigung aus der Konkursmasse zu erwarten ist.

Trotzdem bestehen rechtliche Möglichkeiten: Sie können Ihre Forderungen privatrechtlich gegen die verantwortlichen Vorstände geltend machen.

Was bedeutet der Konkurs für Anleger?

Einstellung des Konkursverfahrens

Das Konkursverfahren wurde faktisch eingestellt, weil keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind. Forderungsanmeldungen gegen die Life Forestry Switzerland AG aus dem laufenden Konkursverfahren verlieren damit ihre Durchsetzungschance im klassischen Sinne.

Auswirkungen auf Gläubigerrechte

  • Einzelzwangsvollstreckungen sind nicht mehr möglich; nur noch kollektive Forderungsdurchsetzung über die Konkursmasse.

  • Kapitalanlagen in Teak‑Bäume und Plantagen sind formal noch im Eigentum der jeweiligen Anleger – sofern vertraglich eindeutig übertragen.

  • Anleger, die ihre Rechte bzw. Investitionen nicht rechtzeitig anders gesichert haben, stehen derzeit vor erheblichen Durchsetzungsproblemen.

Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche

Forderungen gegen Vorstände auch ohne Masse

Auch bei fehlender Konkursmasse können Anleger über Schadensersatzansprüche gegen relevante Vorstände ihre Forderungen durchsetzen. Typische Ansatzpunkte sind:

  • Verletzung der Sorgfaltspflicht durch die Vorstände

  • Irreführende Anlageversprechen und nicht eingehaltene Vertragszusagen

  • Fehlende Aufklärung über Risiken und Investitionsbedingungen

Compare als ihr Streitkostenfinanzierer prüft Ihren Anspruch und setzt ihn auf Erfolgsbasis durch – kein Kostenrisiko für Sie, wir erhalten nur ein Erfolgshonorar, wenn Sie Geld zurückbekommen.

Schadensersatzansprüche gegen Vorstände

Handlungsoptionen

  • Erstprüfung durch Fachanwälte – Wir analysieren Ihre Unterlagen und klären, welche Ansprüche bestehen.

  • Forderung einleiten – Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche werden direkt gegen die Vorstände geltend gemacht.

  • Durchsetzung sichern – Wir übernehmen alle rechtlichen Schritte, gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen inklusive.

  • Einmalige Selbstbeteiligung – Sie zahlen eine geringfügige Selbstbeteiligung und wir übernehmen vollumfänglich die anfallenen Rechtsanwaltskosten

Unsere Philosophie – Ihr Vorteil

Bei Compare stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt:

  • Kein Kostenrisiko – Sie zahlen nur im Erfolgsfall

  • Transparente Kommunikation – jederzeit Einblick in den Stand Ihres Anspruchs

  • Langjährige Erfahrung in der Streit- und Prozesskostenfinanzierung

  • Erfolgsorientiertes Handeln – wir wollen, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen den nur so verdienen wir und unsere Fachanwälte auch Geld

  • Langjährige Erfahrung mit Life Forestry – ersten Ansprüche bereits vor 5 Jahren geltend gemacht

Handlungsempfehlung

So gehen Sie vor

  1. Vertrag prüfen – Unsere Fachanwälte prüfen ihren Vertrag auf mögliche Schadenersatzzahlung.

  2. Anfrage – Button, per WhatsApp, oder per Email anfragen

  3. Forderungshöhe formulieren – Wir leiten gezielt Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche gegen die Vorstände ein.

  4. Durchsetzung – Über gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen sichern wir Ihre Chancen auf Rückzahlung, auch ohne Masse aus dem Konkursverfahren.

Jetzt handeln: Lassen Sie Ihre Ansprüche unverbindlich prüfen und sichern Sie Ihr Geld, bevor Verjährungsfristen greifen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!

Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 9 – 20 Uhr
und Samstag von 9 – 16 Uhr oder auf direktem Wege:

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Ihr compare Team